für Schüler aus Koppigen & Willadingen
Organisation Chauffeure
Wälchli Vreni
Schulkommission Ressort Schulweg, Sicherheit, Gesundheit
Debora Haisch
Kommunikation per Klapp
Die Verordnung regelt
Das Tragen der Leuchtwesten in den Wintermonaten (nach den Herbst- bis zu den Frühlingsferien) ist vom 1. KG bis zur 6. Klasse obligatorisch und liegt neu in der Verantwortung der Eltern. Die Kinder erhalten im 1. Jahr des Kindergartens einen Leuchtstreifen und eine Leuchtweste von der Polizei zur Verfügung gestellt. In den Sommermonaten (nach den Frühlings- bis zu den Herbstferien) tragen die Kindergartenkinder obligatorisch den Leuchtstreifen oder die Leuchtweste. Für Ersatz der Leuchtwesten und -streifen sind die Eltern selbst verantwortlich (bei Verlust, Verschleiss, etc… ) Ab der 7. Klasse wird die Verkehrssicherheit mittels eines Leuchtsymbols, das an der Schultasche befestigt wird, gewährleistet.
In Zusammenarbeit mit Schulleitung, Schulkommission, Verkehrsinstruktor und Elternmitwirkung wurde folgende Regelung vereinbart:
Die Tragepflicht der Leuchtwesten gilt auf allen Schulwegen mit Beginn des ersten Schultages nach den Herbstferien bis zum letzten Schultag vor den Frühjahrsferien. Ebenfalls sind die Warnwesten bei sämtlichen Veranstaltungen der Schule zu tragen.
Die Schulleitung und die Schulkommission der Schule Regio Koppigen danken für Ihre Unterstützung, die Sicherheit unserer Kinder auf dem Schulweg zu erhöhen!