Jährliche zahnärztliche Untersuchung und Ausrichtung des Untersuchungsbeitrages
Im Kanton Bern ist eine jährliche zahnärztliche Untersuchung für alle schulpflichtigen Kinder sowie der Kinder im Kindergarten obligatorisch. Grundlage ist das Volkschulgesetz des Kantons Bern (VSG Art. 60).
Auszug aus Art. 60 VSG Schulzahnärztlicher Dienst 1 Der schulzahnärztliche Dienst bezweckt die Gesunderhaltung der Kauorgane und deren kostengünstige Behandlung. 2 Die Gemeinden führen für die öffentlichen und privaten Volksschulen den schulzahnärztlichen Dienst durch. 3 Die Aufgaben des schulzahnärztlichen Dienstes umfassen a die erforderliche Prophylaxe: 1. jährliche Kontrolluntersuchung, 2. regelmässige vorbeugende Massnahmen in der Volksschule unter Beizug von Fachpersonal,
Als Abrechnungsperiode für die Untersuchungen gilt das Kalenderjahr.
Im Januar werden den Schülerinnen und Schülern Formulare abgegeben, auf welchen die Zahnärzte die erfolgte Zahnuntersuchung bestätigen.
Die Wahl des Zahnarztes ist den Eltern freigestellt.
Die Eltern müssen die Untersuchungsbestätigung vom Zahnarzt unterzeichnen lassen und an den Schulzahnpflegeleiter weiterleiten. Die Verrechnung der Untersuchung erfolgt vom Zahnarzt direkt an die Eltern.
Den Eltern wird der Untersuchungsbeitrag in der Höhe von pauschal CHF 33.1 0 zurückerstattet, sofern - das Schulsekretariat vor dem 15. Dezember im Besitz der ausgefüllten Untersuchungsbestätigung ist und - von den Eltern eine Bank- oder Postverbindung angegeben wurde.
Das Schulsekretariat leitet die Unterlagen laufend an die Kassierin des Gemeindeverbandes Koppigen, Frau Ursula Bieri, Utzenstorfstrasse 3, 3425 Koppigen, weiter.
Gesuche um finanzielle Unterstützung für Behandlungskosten müssen von den Eltern bei der Wohnsitzgemeinde eingereicht werden.
Abrechnungsstelle
Schule Regio Koppigen Sekretariat Juraweg 2 3425 Koppigen Tel. 034 413 05 31